Pressemitteilung
Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 2021 erklärt der Bundesverband Poliomyelitis e. V.
Die vergangenen Wochen und Monate der Corona-Pandemie haben auch den Menschen, die mit den Spätfolgen einer Poliomyelitis (Kinderlähmung) leben, einmal mehr gezeigt, wie wichtig es ist, Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu sichern und Ausgrenzungen zu verhindern – in der Gesundheitsversorgung, bei der Teilhabe an Bildung und Arbeit, im sozialen und gesellschaftlichen Leben sowie bei der Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse, wie z. B. bei der Erledigung von Bankgeschäften, beim Online-Einkauf oder bei der Nutzung des Internets, digitaler Systeme und Software. Dieser beschleunigte Prozess der Digitalisierung der Gesellschaft birgt viele Risiken, denn Menschen wollen ihre sozialen Kontakte pflegen und sich begegnen. Er bietet aber auch weitreichende Chancen für das gleichberechtigte Zusammenleben aller Menschen, um die Beteiligungsmöglichkeiten derer, die mit einer Behinderung leben, zu erhöhen.
Diese Möglichkeiten können jedoch nur in ausreichendem Maße genutzt werden, wenn die immer noch bestehenden vielfältigen Zugangsbarrieren zu vielen Bereichen des täglichen Lebens beseitigt werden. Gebraucht werden deshalb barrierefreie Formate und die dafür benötigten finanziellen Mittel, um den gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen sicherzustellen, die für die Allgemeinheit angeboten werden. Eine Pflicht zum Handeln ergibt sich nicht nur aus der Richtlinie des Europäischen Parlaments vom April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, dem so genannten „European Accessibility Act (EAA). Diese Richtlinie wird gegenwärtig im Bundestag debattiert und soll in nationales Recht umgesetzt werden. Eine Pflicht zum Handeln ergibt sich auch aus der von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ist es dabei wichtig, dass endlich private und öffentliche Anbieter gleichermaßen bindend verpflichtet werden, Angebote für die verschiedenen Zielgruppen barrierefrei zu gestalten, was die Richtlinie den EU-Mitgliedsstaaten ausdrücklich erlaubt. Wichtig ist außerdem, auch Vorgaben zur baulichen Umwelt zu erlassen und Barrierefreiheit damit praktisch zur Realität werden zu lassen. Die Mitglieder des Bundesverbandes Poliomyelitis geben ihrer Hoffnung Ausdruck, dass der Bundestag die Chance ergreift, das Thema Barrierefreiheit endlich gesetzlich besser zu verankern.
PM des Bundesverband Poliomyelitis e. V.